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Bienen halten – aber richtig! Rechtliche Regelungen zur Imkerei

Bienen halten ist einfach und schwer zugleich. Einerseits ist es jedem erlaubt, sich ein Bienenvolk anzuschaffen. Andererseits sind auch Hobbyimker an einige rechtliche Vorgaben gebunden. Das betrifft nicht nur den möglichen Verkauf von Honig, sondern bereits das Ansiedeln des ersten Volkes.

Die Gesetze sollten aber niemanden davon abhalten, sich diesem wunderbaren Hobby oder Beruf zuzuwenden. Was auf den ersten Blick sehr viel scheint, stellt sich bei näherer Betrachtung als gut schaffbar heraus. Imkerlehrgänge und Gespräche mit erfahrenen Imkern sind ideal, um sich mit der Gesetzeslage vertraut zu machen. Hier in diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick, worauf es ankommt.


Wo darf man Bienen halten?

Im Grunde dürfen Sie nahezu überall Bienen halten, solange dort Tierhaltung erlaubt ist. Damit ist es auch in Wohngebieten möglich Imkerei zu betreiben, solange andere Menschen dadurch keine übermäßige Belastung erfahren. Eine geringfügige Beeinträchtigung durch herumfliegende Bienen hingegen ist ein ausreichender Grund, die Haltung von Bienen zu verbieten.

Natürlich ist es dennoch ratsam, vor der Anschaffung des ersten Volkes das Gespräch mit den Nachbarn und ggf. Vermieter zu suchen. Gibt es hier Allergiker, für die ein Bienenstich eine große Gefahr bedeutet, können Sie so gemeinsam eine Lösung finden. Die Aussicht auf echten Imkerhonig überzeugt in der Regel aber jeden Skeptiker.


Müssen Sie eine Schulung machen?

Es gilt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Schulung oder Ausbildung abzuschließen, ehe Sie Ihr erstes Bienenvolk kaufen. Sinnvoll ist eine solche Schulung natürlich trotzdem, denn hier lernen Sie die nötigen Grundlagen. Ohne diese werden Sie viel ausprobieren müssen und Fehlschläge erleiden, oft zum Nachteil Ihrer Bienen.

Wenn Sie keinen Platz in einer Schulung bekommen ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Imker zu wenden und von diesem helfen zu lassen. So können Sie klassische Anfängerfehler vermeiden und direkt in der Praxis lernen, worauf es ankommt. Rechnen Sie mit etwa zwei oder drei Jahren, bis Sie sicher alleine mit Ihren Völkern umgehen und Ableger nehmen oder Königinnen züchten können.

Wenn Sie als Berufsimker arbeiten wollen, ist eine dreijährige Ausbildung zum Tierwirt mit der Fachrichtung Bienenhaltung sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Diese Ausbildung ist staatlich anerkannt. Anschließend ist eine Weiterbildung zum Meister möglich.


Meldepflicht für Bienenvölker

Spätestens dann, wenn Sie Ihr erstes Volk kaufen und am Bienenstand ansiedeln, müssen Sie dies dem regional zuständigen Veterinäramt melden. Dies ist in der Bienenseuchen-Verordnung (§1a) festgehalten und dient dazu, bei einem Ausbruch von Krankheiten schnell den verantwortlichen Imker ausfindig zu machen. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn die Bienen nicht auf ihrem Grundstück stehen.


Bienenvölker umziehen – worauf müssen Sie achten?

Manchmal ist es notwendig, Bienen zeitweilig oder dauerhaft an einen anderen Standort zu bringen. Geschieht dies nur vorrübergehend ist es ausreichend, wenn Sie am Bienenzaun gut sichtbar ein Schild mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Anzahl der Völker anbringen. Am besten lassen Sie dieses Schild im Copy Shop laminieren, damit es auch einen Regenguss unbeschadet übersteht.

Wenn Sie Ihre Völker dauerhaft an einen anderen Standort bringen wollen, müssen Sie die Behörde informieren, die für den neuen Standort zuständig ist. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung von der Behörde, welche für den ehemaligen Standort zuständig war.

Für diese Bescheinigung gelten einige Regeln: Sie gibt Auskunft darüber, dass Ihre Völker nicht die Amerikanische Faulbrut haben und der ehemalige Standort nicht in einem wegen der Faulbrut definierten Sperrbezirk liegt. Auch darf sie nicht vor dem 1. September des Vorjahres ausgestellt worden oder älter als neun Monate sein.

Wenn Sie den neuen Standort wieder verlassen, wird Ihnen diese Bescheinigung wieder ausgehändigt. Um die Herkunft der Bienen sicher bestimmen zu können, werden hier Ort, Anfang und Ende der Wanderung eingetragen.


Wer darf Honig verkaufen?

Solange Sie als Hobbyimker den Honig nur für den Eigenbedarf nutzen oder im Freundeskreis verschenken, müssen Sie sich nicht mit den Gesetzen zu diesem Thema beschäftigen.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Honig gewerblich verkaufen wollen. Da es sich um ein Lebensmittel handelt, machen der Staat und die EU deutliche Vorgaben darüber, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. Es gelten mehrere Gesetze und Verordnungen, die berücksichtigt werden müssen: die Honigverordnung, die Lebensmittelhygiene-Verordnung und die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind nur drei davon.

Betriebe, die gewerblich Honig lagern und verarbeiten, werden von der jeweiligen Veterinärbehörde beaufsichtigt. Sie müssen sich an besondere Hygienevorschriften für die verwendeten Räume und Geräte halten. Wer gewerblich Honig verkauft muss außerdem auch die anfallenden Steuern für dieses zusätzliche Einkommen bedenken.

In Imkerlehrgängen oder der Berufsausbildung zum Imker lernen Sie, worauf Sie beim gewerblichen Honigverkauf achten müssen. Und auch im Imkerverein wird man Ihnen weiterhelfen können.


Welche Bienenseuchen müssen Sie melden?

Um die Verbreitung gefährlicher Bienenkrankheiten frühzeitig zu stoppen, sind einige Krankheiten meldepflichtig. Diese Meldepflicht besteht bereits bei einem bloßen verdacht auf eine Seuche und nicht erst bei einem tatsächlichen Ausbruch.

Die Meldung müssen Sie als Besitzer der Bienen und andere Personen, die ebenfalls mit der Betreuung der Bienen betraut sind. Auch wer berufsmäßig mit Tieren zu tun hat, muss einen Verdacht auf einen Seuchenfall melden. Zuständig ist das jeweilige Veterinäramt

Wichtig ist, dass Sie keine Zeit verstreichen lassen. Der Amtstierarzt bzw. seine Vertretung sind auch am Wochenende erreichbar. Das Verzögern einer Meldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße bestraft werden.

Zu den meldepflichtigen Seuchen gehören:

  • Die Amerikanische Faulbrut
  • Ein Befall mit dem Kleinen Beutekäfer
  • Ein Befall mit der Tropilaelapsmilbe

Auch im Eigeninteresse ist es wichtig, schon den Verdacht auf einen Befall zu melden. Nur, wenn frühzeitig durch Tests geklärt wird, ob tatsächlich ein Befall vorliegt, kann der Verlust von Völkern so klein wie möglich gehalten werden. Auch die Imker der Umgebung sind dankbar, wenn mögliche Seuchen bereits im Kern erstickt werden, statt sich auszubreiten. In der Bienenseuchen Verordnung sind die Maßnahmen für die Bekämpfung der verschiedenen meldepflichtigen Seuchen aufgeführt.


Eine Entschädigung im Seuchenfall

Sofern eine Bienenseuche auftritt und Völker abgetötet werden müssen, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Diese kann bis zu 200 Euro pro abgetötetem Volk betragen. Diese Entschädigung steht allerdings nur Imkern zu, die nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen haben.


Noch Fragen? Wir helfen gerne!

Sie wollen mit der Imkerei beginnen oder Ihren Bienenstand mit weiteren Völkern vergrößern? Bei uns finden Sie gesunde, starke Ableger oder Königinnen. Alle unsere Tiere werden vor dem Transport amtstierärztlich untersucht, so dass Sie ein gültiges Gesundheitszeugnis für sie erhalten.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder Details zu einer Lieferung klären wollen, stehen wir gerne zur Verfügung! Schreiben Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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